GRÜNES Klimaschutzgesetz bringt 1,5 Grad-Ziel voran

Wir GRÜNE haben in der letzten Legislatur das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht – ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Einhaltung des 1,5°-Ziels des Pariser Klimaabkommens! Seit Oktober 2020 in Kraft, beinhaltet es in erster Linie verpflichtende Klimaziele für Land und Kommunen. Das Land knüpft Förderungen künftig an die Kriterien für nachhaltiges Bauen. Der Ausbau regenerativer Energien hat weiter Priorität. Mit der 1.000 MW-Solarstromkampagne, der beschlossenen PV-Pflicht auf neuen Nichtwohngebäuden und großen Parkplätzen, der Neuauflage des Speicherprogramms durch das Landesumweltministerium, gibt es eine breit und langfristig angelegte Kampagne, bei der sich auch Kommunen, das Handwerk und viele Energieversorgungsunternehmen im Land engagieren.

Kommunen ab 20.000 EinwohnerInnen sind zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Gemeinden und Gemeindeverbände sind künftig zur Erfassung ihrer Energieverbräuche verpflichtet. Mit Unternehmen sollen freiwillige Klimaschutzvereinbarungen getroffen werden. Das Klimaschutzgesetz enthält aber auch eine allgemeine Verpflichtung zum Klimaschutz und die Aufforderung Klimamobilitätspläne zu entwickeln. Ein Monitoring soll alle 5 Jahre die Wirkung überprüfen. Die Landesverwaltung wird bis 2040 klimaneutral werden und auch die Kommunalverwaltungen sollen dieses Ziel bis 2040 erreichen.

Das Klimaschutzgesetz ist nur ein Teilschritt. Um das 1,5°-Ziel zu schaffen müssen in der nächsten Legislaturperiode noch ehrgeizigere Ziele erreicht werden: Dafür stehen wir GRÜNE!

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